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Kein Kleinschrot für Bestatter-Betrug: Drei Jahre und acht Monate Gefängnis für Haller Ex-Bestatter.

Gefängnis für Bestatter-Betrug: Harte Strafe für schmutzige Geschäfte mit dem Tod. (Bild: F-Fotolia-58497538©bofotolux)

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn unter dem Vorsitzenden Richter Roland Kleinschroth (Jg. 1964) schoss für die Bestatter-Sauerei in Schwäbisch Hall heute nicht mit Kleinschrot: Drei Jahre und acht Monate Gefängnis und fünf Jahre Berufsverbot. So lautete ihr Urteil wegen gewerbsmäßigem Betrug mit vertauschen Särgen und Urnen, Umbettungen in Billig-Särge und kassierten Anzahlungen in 102 Fällen gegen den geständigen Ex-Bestatter Peter S. Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft und ein Berufsverbot für fünf Jahre gefordert. Die Schadenssumme liegt bei rund 191.000 Euro, doch der Richter machte deutlich, dass der Schmerz und das Leid bei den Hinterbliebenen unermesslich sei. Der Gerichtsvorsitzende: „Was offenbart wurde, war teilweise einfach nur widerlich und abscheulich.“

Nach dem Verschluss des Sarges haben es Bestatter leicht, mit madigen Argumenten der Pietät und der Zumutbarkeit, eine End-Kontrolle ihrer Leistung zu vermeiden. Die Bestatter-Lobby fordert gegen derartige Betrugsmaschen Zugangsbeschränkungen für Bestatter durch Befähigungsnachweis, doch der betrügerische Bestatter war bis zu seinem Ausschluss Mitglied im „Bundesverband deutscher Bestatter“. In Wahrheit braucht es schärfere Gesetze, Vorschriften und Kontrollen für Bestatter, Krematorien und Leichenschauer.

Die Große Strafkammer machte die Särge und Urnen symbolisch noch einmal auf: Mit Hilfe der Aussagen der Ermittlungsbehörden, des Angeklagten und der Zeugen. Heraus kam, so der Richter, ein Schock, der bei den Trauernden so bitter wie eine zweite Todesnachricht wirkte.

Wir berichteten bereits ausführlich über das Verfahren in unserem Artikel "Bestatter-Skandal um Anzahlungen auf den Tod: Bestatter tauschte blindes Vertrauen gegen Profit"(siehe Link).

Dieses Verfahren könnte nur die Spitze eines Eisberges sein. Beim Schöffengericht Schwäbisch Hall ist ein weiteres Verfahren gegen einen anderen Bestatter (M.) anhängig. Dort geht es um ähnliche Sachverhalte und den Verdacht des Betruges mit Särgen und Umbettungen in 45 Fällen. Juristen fragen sich zurecht, warum ein Verfahren mit so überragendem öffentlichen Interesse gem. § 24 Abs. 3 GVG nicht auch vor dem Landgericht verhandelt wird.

Der Angeklagte bereute und war geständig. Deswegen blieb das Gericht mit seiner sachgerechten Strafe unter dem Antrag des Oberstaatsanwalts. In dem Verfahren mutmaßte der Angeklagte, dass seine Betrugsmaschen auch von anderen Bestattern angewendet würden. Genau deswegen ist Kontrolle besser als blindes Vertrauen. Unserer Zeitung sind noch Beanstandungen gegen andere Bestatter bekannt, die sich noch in der Aufklärung befinden und bald Schlagzeilen machen könnten. 

Tausche Bestatter-Skandal gegen Befähigungsnachweis: Bestatter-Präsident hofft auf Durchbruch.

Zwar bemüht sich der Präsident des Bundesverbandes der deutschen Bestatter, der Ulmer Bestatter Christian Streidt, sofort um Schadensbegrenzung. Doch Streidt streitet auch für die Pfründe der Bestatter. Will er mit diesem Skandal von der Politik das herausholen: Die staatliche Reglementierung der Zulassung neuer Bestatter gegen Befähigungsnachweis?

Bestatter-Präsident fordert Befähigungsnachweis; doch der Betrugs-Bestatter war zuvor Mitglied seines Verbandes.

Streidt sagte der „Heilbronner Stimme“ wohl zutreffend, der Bestatter-Betrug in Schwäbisch Hall sei kein Einzelfall. Das wird die Zukunft auch bald zeigen. Der Bestatter-Funktionär sieht die Ursache in einem Fehler im System seines Berufsstandes. Streidt: „Das Problem ist, dass jeder Bestatter werden kann, es gibt keinen Befähigungsnachweis“. Der Bestatter-Präsident und seine Bestatter-Lobby möchten die Politiker endlich zum Befähigungsnachweis für den Zugang zu seiner Zunft bewegen, möglichst unter starkem Einfluss seines Verbandes. Doch er verkennt, dass es auch andere schwarze Schafe in seinem Verband gab und noch gibt, auch sogenannte „geprüfte Bestatter“. Der betrügerische Bestatter aus Schwäbisch Hall war bis zu seinem Ausschluss Mitglied im Bundesverband deutsche Bestatter e.V. Warum hat der Verband seine Befähigung nicht in Zweifel gezogen? Weil Verbands-Bestatter das Vermögen des Verbandes und die lukrativen Einlagen seiner „Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG mehren? Darüber wird demnächst noch ausführlich zu berichten sein.

Moral kann man nicht mit Befähigungsnachweis sondern nur mit Kontrolle sichern.

Streidt, der ursprünglich gelernter KFZ-Meister war, verkennt, dass es sich beim Betrug um ein Problem des Charakters und nicht um ein Problem der Fähigkeiten des Bestatters handelt. Erfolgreiche Betrüger sind in der Regel intelligent und haben Fähigkeiten. Viel mehr als Zulassungsbeschränkungen und Befähigungsnachweise brauchen die Bestatter scharfe Gesetze und genaue Vorschriften über den Umgang mit den Verstorbenen und den Bestattungspflichtigen,  über die Annahme von Vorauszahlungen und Vorsorgegeld, über Kontrolle von Bestatter-Leistungen, über die Kennzeichnung von Särgen und über die genaue Dokumentation von Bestattungen und Leichenverbrennungen. Manche glauben, die Bestattungskosten seien so hoch, weil es in vielen deutschen Städten und Gemeinden viel zu wenig Bestatter gäbe. Und in der Tat gibt es in Deutschland doppelt so viele Kaminfeger wie Bestatter. Für die über elftausend Städte und Gemeinden Deutschlands gibt es nur rund viertausend echte Bestatter. Deutschland bräuchte also mindestens viertausend zusätzliche Bestatter, einen strengen Verbraucherschutz und wirksame Bestatter-Kontrollen. Nach der alten Faustregel sollte ein Bestatter rund 10.000 Einwohner betreuen. Bei unserer Sterblichkeitsrate würden diesem dann jährlich rund 100 Sterbefälle zukommen und ihm ein ausreichendes Einkommen bescheren. Für Deutschland müsste es demnach 8.000 Bestatter geben, doch das wollen die etablierten Bestatter natürlich nicht.

Bessere Gesetze für Todeskrise: Mit gutem Rat vom Fuchs?

Die Gesetzgeber sollten also wieder einmal die Funktionäre der Bestatter fragen, wie man ihre Kunden besser vor Bestattern schützen könnte? Das ist etwa so schlau, wie den Fuchs zu fragen, wie man die Hühner im Hühnerstall besser sichern könnte. Das Bestatten braucht einen besseren Verbraucherschutz, denn die Erfahrungen in Schwäbisch Hall können jeden von uns treffen. Demaskiert werden muss der Versuch, unter dem Etikett „Befähigungsnachweis“ unter sich bleiben zu wollen und jungen Menschen den Zugang zu diesem Gewerbe zu erschweren.

Der Bestatter-Skandal von Schwäbisch Hall finden wegen der Betroffenheit der Bevölkerung in den deutschen Medien ein breites öffentliches Interesse.

Siehe auch:

www.musevita.eu/bestatter-skandal-um-anzahlungen-auf-den-tod-bestatter-tauschte-blindes-vertrauen-gegen-profit_A2313

  (Europe, Artikel-Nr. 2437)

Angelegt am 15.10.2014 16:28.

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Bestatter-Skandal: Google findet die Berichte über die Taten, die Deutschland erschüttern. (Bild: Musevita)  
   
 

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